Platzordnung

  1. Disziplin, Rücksicht, Mitarbeit und Unterstützung sind oberster Grundsatz im Hundesport.
  2. Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vorstand und den Ausbildern. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.
  4. Hundeführer, welche unter Einfluss von Rauschmitteln (Alkohol, Drogen, Tabletten etc.) stehen, können des Platzes verwiesen werden.
  5. Die Teilnahme am Übungsbetrieb ist nur Mitgliedern des swhv oder nach Entrichten der fälligen Trainingsgebühr laut aktuellen Kursgebühren möglich.
  6. Hundehaftpflichtversicherung und Impfpass sind zur Überprüfung der Gültigkeit dem Vorstand bzw. den Ausbildern auf Verlangen vorzulegen. Beim erstmaligen Besuch besteht eine Nachweispflicht.
  7. Hunde mit Krankheitsbild oder Ungezieferbefall sind vom Zutritt des Vereinsgeländes ausgeschlossen. Das Betreten des Ausbildungsplatzes mit läufigen Hündinnen ist nur nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Ausbilder gestattet.
  8. Auf dem gesamten Gelände des Hundesportvereins gilt die allgemeine Leinenpflicht. Ausnahmen bestimmen die Ausbilder.
  9. Jeder Hundeführer hat bei seinem Hund für eine reißfeste Leine und ein sicheres Halsband/Geschirr zu sorgen.
  10. Das Lösen und Markieren der Hunde auf dem Vereinsgelände ist zu vermeiden. Verunreinigungen sind vom Hundeführer sofort zu beseitigen.
  11. Das Parken der Autos ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Das Befahren des Vereinsgeländes hat in Schrittgeschwindigkeit zu erfolgen.
  12. Das Verwenden und/oder Ausüben von Trainingseinheiten mit gesetzlich verbotenen Hilfsmittel (Teletac etc.), ist verboten.
  13. Die Ausbildung erfolgt zu festgelegten Zeiten. Hundeführer, die nicht rechtzeitig erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung der Trainingszeit.
  14. Bei der Ausbildung zur Abteilung “C“ dürfen nur Personen figurieren, die einen gültigen Helferschein besitzen, ggf. auch Mitglieder unter Anleitung eines Helfers mit gültigem Helferschein. Es ist eine vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen.
  15. Platzanlagen, Geräte, Aufenthalts- und Sanitärräume sind sorgsam zu behandeln. Personen, die das Eigentum des VdH Backnang mutwillig zerstören oder beschädigen, sind zu Ersatzleistung verpflichtet.
  16. Eltern haften für Ihre Kinder. Kinder dürfen sich während des Übungsbetriebes nicht auf dem Ausbildungsplatz aufhalten.
  17. Verstöße gegen die Platzordnung, sowie die Anordnung des Vorstandes und der Ausbilder können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, bzw. einen Platzverweis zur Folge haben. 
  • VdH-Backnang
  • Wienerstr. 100/9
  • 71522 Backnang / Maubach
  • letzte Änderung / 01.02.24
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